Allgemeine Geschäftsbedingungen der Taurus-Charter GbR

 

1. Allgemeines

Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Taurus-Charter GbR und den Charterkunden. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Charterkunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Buchungsbestätigung nichts anderes ergibt. Die Buchung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl durch Zusendung einer Buchungsbestätigung annehmen oder ablehnen.

3. Preise

Alle Preisangaben sind freibleibend. Preisänderungen, z.B. aufgrund von Erhöhungen der Betriebskosten oder aufgrund von Irrtum bleiben vorbehalten. Es gelten die am Tag der Buchung gültigen Listenpreise. Alle Preisangaben sind Endpreise einschließlich deutscher Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%.

4. Zahlungsbedingungen

25% des Gesamtcharterpreises sind fällig bei Reservierung. Die Reservierung wird mit Eingang der Zahlung wirksam. Bei Rücktritt vom Vertrag wird dieser Betrag uns für entgangenen Nutzen einbehalten, außer eine Wiedervercharterung ist erfolgreich. Der Restbetrag ist bis spätestens 7 Tage vor Übergabe des Flugzeuges zur Zahlung fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung können wir vom Vertrag zurücktreten und anderweitig verchartern.

Die Kaution in Höhe von 3000,- EUR ist zu diesem Zeitpunkt oder bei der Übergabe in Form eines bankbestätigten Schecks oder anderer geeigneter Form fällig und bei Charterende unverzüglich nach der vertragsgemäßen und mängelfreien Übergabe durch uns zurück zu erstatten.

Aufrechnungs- sowie sonstige Gegenrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Nichterfüllung durch den Vercharterer

Sollte das gecharterte Flugzeug im Zeitraum des Vertragstermins nicht zur Verfügung stehen (z.B. weil es sich in Reparatur befindet, Einfluss höherer Gewalt, Luftuntüchtigkeit oder ähnliches), können weder an uns, noch an den Verursacher Regressansprüche gestellt werden (z.B. für Ersatzbeschaffung). Der Charterer hat Anspruch auf Erstattung der bereits gezahlten Chartergebühren. Er erklärt bereits jetzt, dass er über die Erstattung der Chartergebühren hinaus keine weiteren Ansprüche gegenüber uns geltend machen wird. Wir werden gebuchten Charterern eine Nichtverfügbarkeit des Flugzeugs unverzüglich mitteilen.

6. Übergabe

Die Übergabe/Rückgabe (bei Tageslicht) findet grundsätzlich auf dem Flugplatz Stillberghof statt. Abweichungen sind gesondert schriftlich zu vereinbaren. Das Übergabeprotokoll ist vollständig auszufüllen. Bei Uneinigkeit über den Inhalt des Protokolls sind die streitigen Punkte hervorzuheben und Fotos anzufertigen. Dieses Protokoll hat Beweiskraft. Übergabe und Rückgabe von Flugzeug und Hänger erfolgen in gereinigtem Zustand.

Wir sind berechtigt, das Flugzeug bei Nichterscheinen des Charterkunden zum vereinbarten Termin nach einer einstündigen Wartezeit weiter zu verchartern.

Direkte Übergaben zwischen unmittelbar nachfolgenden Charterern sind Ausnahmen und nur nach Zustimmung durch uns möglich. In diesen Fällen ist ebenfalls das Übergabeprotokoll zu verwenden und, von beiden Charterern unterzeichnet, vor dem nächsten Flug oder Transport des Flugzeugs an uns Nr. 08271-802909 zu faxen. Entstehende Kosten für festgestellte Schäden, die während der Charterung aufgetreten sind, sind vom Charterer zu tragen. Grundsätzlich werden dem Verursacher entstehende Instandsetzungskosten berechnet. Verursacher ist immer der Charterer, in dessen Rückgabeprotokoll Mängel auftauchen, die in seinem Übergabeprotokoll noch nicht enthalten waren.

7. Datenspeicherung

Die Daten des Charterkunden werden zur Auftragsabwicklung gespeichert. Durch die Buchung erklärt sich der Käufer mit der Speicherung seiner Daten einverstanden.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Augsburg. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.